In den letzten Wochen mehren sich aufgrund eines Urteils des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen vom 30. August 2023 zum Thema Waffenaufbewahrung (Schlüsselaufbewahrung von Waffenschränken) Schreiben von unterschiedlichsten Polizeibehörden, die jeweils andere Anforderungen an unsere Schützinnen und Schützen in den Vereinen stellen.
Aus diesem Anlass hat der Rheinische Schützenbund gemeinsam mit Vertretern des Westfälischen Schützenbundes für den 15. April 2024 ein Gespräch mit NRW-Innenminister Herbert Reul veranlasst. Inhaltlich soll bei dem Treffen unter anderem eine einheitliche Verfahrenspraxis der Polizeibehörden in NRW besprochen werden. Angesetzte Fristen der Behörden zur Umstellung der Sicherheitsverfahren sind für viele betroffene Schützinnen und Schützen nur sehr aufwändig und kostspielig umsetzbar.
Die Delegation des Rheinischen und Westfälischen Schützenbundes wird das Gespräch mit NRW-Innenminister Herbert Reul zudem dazu nutzen, um das weitere Verfahren bzgl. des wiederkehrenden waffenrechtlichen Bedürfnisses über das Grundkontingent hinaus gem. § 14 Abs. 5 WaffG sowie der Bescheinigung über die wiederkehrende Überprüfung des waffenrechtlichen Bedürfnisses innerhalb des Grundkontingents zu besprechen. Offen sind hier noch Fragestellungen zur Klärung allgemeiner Verfahrensweisen der Polizeibehörden. Eine mögliche Waffenrechtsnovelle und die aktuellen Entwicklungen im EU-Bleiverbotsverfahren sind ebenfalls Themen, die auf der Agenda stehen.
Über den weiteren Verlauf werden wir Sie wie gewohnt auf unseren Informationskanälen auf dem Laufenden halten.
Merkblatt zur Schlüsselaufbewahrung (PDF)
Foto: NRW-Innenminister Herbert Reul / Foto: IM NRW/Ralph Sondermann
Quelle: https://www.rsb2020.de/aktuelles/detail/news/waffenrecht-rsb-veranlasst-gespraech-mit-nrw-innenminister-herbert-reul/