Einladung | Wir backen Osterhasen !!!

am 06. April 2022 möchten wir mit Euch in der Zeit von 17:30 bis 19:30 Osterhasen backen.

Dazu möchten wir alle Kinder unserer Vereinsmitglieder und Enkelkinder von 6 bis 17 Jahren recht herzlich einladen.

Die Veranstaltung ist kostenlos. Das Füttern unserer Jugendsau ist allerdings erlaubt.

Wer mit uns zusammen backen möchte, meldet sich bitte bei unserem Jugendleiter Dirk Szameitat unter 02855/305961 oder unserer stellvertretenden Jugendleiterin Petra Neukäter 02855/2628.

Alternativ gibt es an der Infotafel eine Liste in dir ihr euch bis zum 30.03.2022 eintragen könnt.

Wir würden uns freuen, euch auf unserer Schießsportanlage begrüßen zu können.

Die BSV Möllen Jugend freut sich auf euch !

Die zum Zeitpunkt der Veranstaltung geltenden Corona-Regeln sind zu beachten.

Corona Virus

Verhaltensregeln auf dem Vereinsgelände (Corona Update vom 13.01.2022)

  1. Die Teilnahme (auch Zuschauer) und der Besuch an und von Freizeitaktivitäten sowie die Ausübung von Schießsport (Wettkampf, Training oder andere Schießveranstaltungen) ist auf immunisierte (geimpfte oder genesene) Personen beschränkt. Zusätzlich ist für diesen Personenkreis ein negativer Testnachweis erforderlich (nicht älter als 24h).

    Es gilt die 2G+-Regel.

    Personen mit Boosterimpfung sind von der Testpflicht ausgenommen.
  2. Der Immunisierungsnachweis sowie das erforderliche negative Testergebnis sind beim Zutritt zu den Räumen des BSV Möllen, von den für diese Einrichtung und Angebote verantwortlichen Personen oder ihren Beauftragten, zu kontrollieren.
    Bei der Inanspruchnahme oder Ausübung der, durch den BSV Möllen, angebotenen Aktivitäten ist der jeweilige Immunisierungs- und Testnachweis einschl. amtliches Ausweispapier mitzuführen und den jeweils für die Kontrolle verantwortlichen Personen vorzuzeigen. Personen, die der erforderlichen Nachweispflicht nicht nachkommen sind von der Nutzung oder Ausübung der genannten Angebote, Einrichtungen, Veranstaltungen und Tätigkeiten auszuschließen.
    Bei Schülerinnen und Schülern ab 16 Jahren wird der erforderliche Testnachweis durch eine Bescheinigung der Schule ersetzt.
    Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren gelten aufgrund ihres Alters als Schülerinnen und Schüler und benötigen weder einen Testnachweis noch eine Schulbescheinigung.    
  3. Grundsätzlich ist das Tragen eines Mund- und Nasenschutzes (FFP2- oder OP-Maske) beim Betreten des Vereinsgebäudes erforderlich. Der Mund- und Nasenschutz kann bei der „Ausübung des Schießtrainings auf dem Schießstand“ bzw. am „Sitzplatz“ abgenommen werden.
  4. Die genutzten Sport- und Trainingseinrichtungen sind nach der Nutzung durch die Schützin / den Schützen zu desinfizieren.
  5. Alle anwesenden Personen müssen ihren Aufenthalt in den Vereinsgebäuden, in eine Anwesenheitsliste, die mindestens vier Wochen aufbewahrt wird, zwecks „einfacher Rückverfolgbarkeit“ dokumentieren.

Möllen, den 13.01.2022 / Der Vorstand

Corona Virus

Verhaltensregeln auf dem Vereinsgelände

  1. Die Teilnahme (auch Zuschauer) und der Besuch an und von Freizeitaktivitäten sowie die Ausübung von Schießsport (Wettkampf, Training oder andere Schießveranstaltungen) ist auf immunisierte (geimpfte oder genesene) Personen beschränkt. Zusätzlich ist für diesen Personenkreis ein Testnachweis erforderlich (nicht älter als 24h). Es gilt die 2G+-Regel.
  2. Der Immunisierungsnachweis sowie das erforderliche negative Testergebnis sind beim Zutritt zu den Räumen des BSV Möllen, von den für diese Einrichtung und Angebote verantwortlichen Personen oder ihren Beauftragten, zu kontrollieren.
    Bei der Inanspruchnahme oder Ausübung der, durch den BSV Möllen, angebotenen Aktivitäten ist der jeweilige Immunisierungs- und Testnachweis einschl. amtliches Ausweispapier mitzuführen und den jeweils für die Kontrolle verantwortlichen Personen vorzuzeigen. Personen, die der erforderlichen Nachweispflicht nicht nachkommen sind von der Nutzung oder Ausübung der genannten Angebote, Einrichtungen, Veranstaltungen und Tätigkeiten auszuschließen.
    Bei Schülerinnen und Schülern ab 16 Jahren wird der erforderliche Testnachweis durch eine Bescheinigung der Schule ersetzt. Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren gelten aufgrund ihres Alters als Schülerinnen und Schüler und benötigen weder einen Testnachweis noch eine Schulbescheinigung.
  3. Grundsätzlich ist das Tragen eines Mund- und Nasenschutzes (FFP2- oder OP-Maske) beim Betreten des Vereinsgebäudes erforderlich. Der Mund- und Nasenschutz kann bei der „Ausübung des Schießtrainings auf dem Schießstand“ bzw. am „Sitzplatz“ abgenommen werden.
  4. Die genutzten Sport- und Trainingseinrichtungen sind nach der Nutzung durch die Schützin / den Schützen zu desinfizieren.
  5. Alle anwesenden Personen müssen ihren Aufenthalt in den Vereinsgebäuden, in eine Anwesenheitsliste, die mindestens vier Wochen aufbewahrt wird, zwecks „einfacher Rückverfolgbarkeit“ dokumentieren.

Möllen, den 04.01.2022 / Der Vorstand

Mitgeltende Regeln:
Aktuelle Regeln der Corona-Schutzverordnung des Landes NRW / aktualisierte Fassung vom 30.12.2021

Absage Egon Kapp Pokal

Der Egon Kapp Pokal wird auch in diesem Jahr aus bekannten Gründen -Corona- nicht stattfinden.

Die Lage hat sich in den letzten Tagen verschlechtert, so dass wir ein Zusammentreffen wie wir es an diesem Wettkampf pflegen, nicht verantworten können.

Bleibt gesund.

Ralf Kindermann
Schießsportleiter

Corona Virus

Verhaltensregeln auf dem Vereinsgelände

  1. Die Teilnahme (auch Zuschauer) und der Besuch an und von Freizeitaktivitäten sowie die Ausübung von Schießsport (Wettkampf, Training oder andere Schießveranstaltungen) ist auf immunisierte (geimpfte oder genesene) Personen beschränkt. Es gilt die 2G-Regel.
  2. Die Nachweise der Immunisierung sind beim Zutritt zu den Räumen des BSV Möllen, von den für diese Einrichtung und Angebote verantwortlichen Personen oder ihren Beauftragten, zu kontrollieren.

    Bei der Inanspruchnahme oder Ausübung der, durch den BSV Möllen, angebotenen Aktivitäten ist der jeweilige Immunisierungs- oder Testnachweis und ein amtliches Ausweispapier mitzuführen und den jeweils für die Kontrolle verantwortlichen Personen vorzuzeigen. Personen, die den erforderlichen Nachweis und bei Überprüfungen den Identitätsnachweis nicht vorzeigen, sind von der Nutzung oder Ausübung der genannten Angebote, Einrichtungen, Veranstaltungen und Tätigkeiten auszuschließen.

    Bei Schülerinnen und Schülern ab 16 Jahren wird der erforderliche Testnachweis durch eine Bescheinigung der Schule ersetzt.
    Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren gelten aufgrund ihres Alters als Schülerinnen und Schüler und benötigen weder einen Testnachweis noch eine Schulbescheinigung.    
  3. Grundsätzlich ist das Tragen eines Mund- und Nasenschutzes (FFP2- oder OP-Maske) beim Betreten des Vereinsgebäudes erforderlich. Der Mund- und Nasenschutz kann bei der „Ausübung des Schießtrainings auf dem Schießstand“ bzw. am „Sitzplatz“ abgenommen werden.
  4. Die genutzten Sport- und Trainingseinrichtungen sind nach der Nutzung durch die Schützin / den Schützen zu desinfizieren.
  5. Alle anwesenden Personen müssen ihren Aufenthalt in den Vereinsgebäuden, in eine Anwesenheitsliste, die mindestens vier Wochen aufbewahrt wird, zwecks „einfacher Rückverfolgbarkeit“ dokumentieren.

Der Vorstand
Möllen, den 24.11.2021

Mitgeltende Regeln:
Aktuelle Regeln der Corona-Schutzverordnung des Landes NRW / aktualisierte Fassung vom 24.11.2021

Volkstrauertag | Einladung an alle Mitbürger des Stadtteils Möllen

Anlässlich des Volkstrauertages am 14. November 2021 findet eine Gedenkfeier zu Ehren aller Gefallenen und Verstorbenen beider Weitkriege statt.

Die Vereine und Bürger treffen sich am Vorplatz der Apotheke um 9:45 Uhr.

Anschließend gehen alle Teilnehmer zum Ehrenmal an der Dinslakener Straße , wo sich das Programm wie folgt fortsetzt ( Ankunft ca: 10.00 Uhr )

Begrüßung: 1. Vorsitz. Wilh. Schepers

Gäste: Bürgermeister Dirk Haarmann, Pfarrer H. Möller (Kath. Kirche)

Kranzniederlegung : Gartenbauverein Bergmannslust

Unter den Klängen : “ Ich hat einen Kameraden „gespielt durch das Tambourkorps Möllen.

Die Ehrenwache der freiwilligen Feuerwehr Möllen steht mit brennender Fackel zur Seite. Zu diesen Feierlichkeiten sind alle Mitglieder aller Vereine und Bürger herzlich eingeladen.

Der Denkmalsausschuß Möllen

Wilhelm Schepers / K.-H. Schmitz

Einladung zur Jahreshauptversammlung 2021

Herzliche Einladung zur Jahreshauptversammlung 2021

Ort: Schießsportanlage BSV Möllen
Datum: 24.10.2021
Zeit: 10.00 Uhr
in Uniform

  1. Begrüßung
  2. Verlesung des Protokolls der Jahreshauptversammlung vom 09.02.2020
  3. Berichte:
    1. Präsident
    2. Geschäftsführer
    3. Schatzmeister
    4. Kassenprüfer / Entlastung d. Vorstandes
    5. Sportleiter
    6. Damenleiterin
    7. Jugendleiter
    8. Tambourkorps
    9. Vorstellung des Haushaltsplanes durch unseren Schatzmeister
  4. Neuwahlen:
    1. Wahlleiter und 2 Wahlhelfer
    2. Präsident
    3. 2. Vorsitzender
    4. Geschäftsführer
    5. Schatzmeister
    6. stellvertr. Schatzmeister
    7. Oberst
    8. Hauptmann
    9. Adjutanten
    10. Fahnenoffiziere
    11. Sozialwart
    12. Archivwart
    13. Schriftführer
    14. Pressewart
    15. Beisitzer
    16. Kassenprüfer
  5. Bestätigung von:
    1. Platzwart
    2. Sportleiter
    3. Damenleiterin
    4. Jugendleiter
  6. Verschiedenes

Gut Schuss
Marcus Mrcina

Anmerkung: Zusätzliche Anträge müssen bis 1 Woche vor der Versammlung beim geschäftsführenden Vorstand eingegangen sein.

Es gelten die zum Ausführungszeitpunkt geltenden Corona-Regeln des Landes NRW.
Zutritt zur Veranstaltung nur mit Nachweis (geimpft, genesen oder getestet).

Deutsche Meisterschaft Teil 2

Aufgrund der Corona-Pandemie wurden die Wettkämpfe um die Deutsche Meisterschaften auf 2 Wochenenden aufgeteilt.

Zum 3. mal konnte sich Finnja Rentmeister am 2. Wettkampf-Wochenende, in der Einzelwertung, unter den vorderen Plätzen etablieren.

Mit einem Ergebnis von 594 Ringen

(98 / 99 / 99 / 100 / 99 / 99)

musste sie sich allerdings den 3. Platz mit Katrin Grabowski (Ringgleich) vom Hessischen Schützenverband in der Disziplin 3-Stellungskampf mit dem Luftgewehr teilen.

Somit kann Finnja auf eine überaus erfolgreiche „Deutsche Meisterschaft“ trotz Corona-Pandemie zurück blicken.

Gesamtergebnis:

  • 2 mal Platz 1 (Einzelwertung)
  • 1 mal Platz 3 (Einzelwertung)
  • 3 mal Mannschaftsbeteiligung bei jeweils Platz 1

Die Möll´ner Schützenfamilie gratuliert zu diesem Erfolg.

Der GF-Vorstand

Schlussschiessen 2021 | Roland Gromowski ist neuer Herbstkönig

Nach zwei Jahren Pandemie-Pause konnte der BSV Möllen 1864 e.V. endlich wieder ein Vogelschießen ausrichten. Bei tollem spätsommerlichem Wetter genoss die Möll´ner Schützenfamilie ihr Schlussschießen mit Grillgut, frisch gezapftem Bier und Platzkonzert des Tambourcorps Möllen.

Beim Vogelschießen schoss Jan-Gerrit Kapp mit dem 78.Schuss den Kopf von der Stange, Michael Schremmer mit dem 113. Schuss den rechten Flügel.

Roland Gromowski sicherte sich sowohl den linken Flügel mit dem 174. Schuss als auch den Rumpf mit dem 286. Schuss.

Ergebnisse des Preisschießen:

Jugend bis 12 Jahre:

  1. Leni Posten, 2. Marvin Schneider, 3. Ben Minneken

Jugend bis 17. Jahre:

  1. Finnja Rentmeister (44,2 Ringe)

Damen:

  1. Tina Rentmeister (44,2 Ringe), 2. Andrea Schneider (43,1 Ringe), 3. Marijke Möltgen (39,0 Ringe)

18 – 44 Jahre:

  1. André Hinnemann (48,1 Ringe), 2. Jan – Gerrit Kapp (46,7 Ringe), 3. M. Kurzel (46,7 Ringe)

45 – 54 Jahre:

  1. Marcus Mrcina (46,7 Ringe), 2. Carsten Cyrena (45,5 Ringe), 3. Dirk Szameitat (37,2 Ringe)

55 – 64 Ringe:

  1. Jürgen Uden (46,0 Ringe), 2 . Roland Gromowski (45,7 Ringe), 3. Jörg Schneider (44,9 Ringe)

65 Jahre und älter:

  1. Friedhelm Piwek (49,0 Ringe), 2. Wilhelm Spelleken (48,0 Ringe), 3. Manfred Sanders (44,0 Ringe)
v.l.n.r. Michael Schremmer, Jan – Gerrit Kapp und Roland Gromowski.