Maibaum stellen in Möllen

Im kleinen Kreis wird der Maibaum vor dem ehemaligen Gasthaus Möllen am 30.04. um 17:30 Uhr durch die Vereinsgemeinschaft Möllen gestellt.

Zum Schutz vor einer Covid-19 Erkrankung hat die Vereinsgemeinschaft eine Durchführung im kleinen Kreis und in Zivil beschlossen.

Anschließend lädt der Sportverein Glückauf Möllen zu einem Umtrunk und Grillwurst auf seine Anlage ein.

Bericht zur Jahreshauptversammlung vom 27.03.2022

Rückblickend auf das Jahr 2021 wurde das Vereinsleben des BSV Möllen, wie bereits auch 2020, durch die Corona – Pandemie ausgebremst. Einzig das Schlussschießen im Herbst 2021 konnte wie gewohnt stattfinden. Aufgrund des enormen Nachholbedarfes der Vereinsmitglieder wurde diese Veranstaltung ein großer Erfolg. Vorsitzender Dieter Spelleken bedankte sich bei der gesamten Schützenfamilie für ihren Einsatz für den Verein und im Besonderen beim immer noch amtierenden Königspaar Janine und André Hinnemann für ihr Durchhaltevermögen im nun schon dritten Regenten Jahr. Eine so lange Regentschaft hatte es in der Vereinsgeschichte nur während der beiden Weltkriege gegeben.

Weiterhin berichtete Dieter Spelleken über den abgeschlossenen Erwerb des Grundstückes zur Schießanlage In diesem Zusammenhang wurde auf die enorme Unterstützung durch die Bürgerstiftung der Sparkasse sowie durch die Steag und andere Helfer, ohne diese ein Kauf des Grundstückes nicht hätte umgesetzt werden können, hingewiesen.

Sportleiter Ralf Kindermann berichtete das ab dem 23.4. Sonntags das Schnüreschießen wieder stattfindet.

Da die Damenabteilung im vergangenen Jahr ihr 50-jähriges Bestehen  aufgrund der Pandemie nicht feiern konnte, werden die Damen in diesem Jahr eine „Jubiläumsfahrt“ organisieren. Damenleitung Stephanie Szameitat berichtete weiterhin stolz über gute Platzierungen bei den Bezirksmeisterschaften.

Der Jugendleiter Dirk Szameitat konnte aus dem Jugendbereich ebenfalls mit guten Ergebnissen von den Bezirksmeisterschaften berichten.

Der Haushaltsplan 2022 wurde durch Schatzmeister Mark Zimmermann vorgestellt und detailliert erläutert. Als neuer Kassenprüfer wurde Henning Kapp gewählt.

Geschäftsführer Marcus Mrcina konnte von stabilen Mitgliederzahlen berichten. Bedingt durch Corona gab es bislang keine Reduzierung der Mitgliederzahlen.

Der BSV Möllen plant für den 12. – 15. August 2022 wieder ein Schützenfest. Im Rahmen dieser Veranstaltung wird auch die Ausführung des Verbandsschützenfestes der Verbandsgruppe Voerde-Süd geplant. Leider gestaltet sich die Planung aufgrund der Unsicherheiten in der Pandemie sehr schwierig. Das Fest soll wie üblich mit Live – Musik auf der Festwiese an der Rahmstraße im Festzelt stattfinden.

Einen großen Dank sprach Dieter Spelleken den Personen aus, die sich auch während der Corona-bedingten Stillstand-Zeiten um die Versorgung und Instandhaltung der Schießsportanlage gekümmert haben.

Wichtige Termine:

09.04. Pflege der Schießsportanlage

23.04 Eröffnungsschießen

05.06. Kreiskönigschießen in Mehrum

06.08. Pflege der Schießsportanlage

12. – 15.08. Schützen- und Verbandsfest BSV Möllen 1864 e.V.

10.09. Prinzenschießen

24.09. Schlussschießen

Corona Virus

Verhaltensregeln auf dem Vereinsgelände (Corona Update vom 24.03.2022)

  1. Für die Teilnahme (auch Zuschauer) und den Besuch von Veranstaltungen  sowie die Ausübung von Schießsport (Wettkampf, Training oder andere Schießveranstaltungen) ist die Einhaltung der 3G – Regel Voraussetzung.

    geimpft
    genesen
    getestet
  2. Bei der Inanspruchnahme oder Ausübung der, durch den BSV Möllen, angebotenen Aktivitäten ist der entsprechende Nachweis einschl. amtlichen Ausweispapier mitzuführen und den jeweils für die Kontrolle verantwortlichen Personen vorzuzeigen. Personen, die der erforderlichen Nachweispflicht nicht nachkommen, sind von der Nutzung oder Ausübung der genannten Angebote auszuschließen.

    Bei Schülerinnen und Schülern ab 16 Jahren wird der erforderliche Testnachweis durch eine Bescheinigung der Schule ersetzt.

    Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren gelten aufgrund ihres Alters als Schülerinnen und Schüler und benötigen weder einen Testnachweis noch eine Schulbescheinigung.  
      
  3. Grundsätzlich ist das Tragen eines Mund- und Nasenschutzes (FFP2- oder OP-Maske) beim Betreten des Vereinsgebäudes erforderlich.
    Der Mund- und Nasenschutz kann „bei der Ausübung des Schießtrainings auf dem Schießstand“ bzw. am „Sitzplatz“ abgenommen werden.


Der Vorstand

Mitgeltende Regeln:
Aktuelle Regeln der Corona-Schutzverordnung des Landes NRW

Einladung | Wir backen Osterhasen !!!

am 06. April 2022 möchten wir mit Euch in der Zeit von 17:30 bis 19:30 Osterhasen backen.

Dazu möchten wir alle Kinder unserer Vereinsmitglieder und Enkelkinder von 6 bis 17 Jahren recht herzlich einladen.

Die Veranstaltung ist kostenlos. Das Füttern unserer Jugendsau ist allerdings erlaubt.

Wer mit uns zusammen backen möchte, meldet sich bitte bei unserem Jugendleiter Dirk Szameitat unter 02855/305961 oder unserer stellvertretenden Jugendleiterin Petra Neukäter 02855/2628.

Alternativ gibt es an der Infotafel eine Liste in dir ihr euch bis zum 30.03.2022 eintragen könnt.

Wir würden uns freuen, euch auf unserer Schießsportanlage begrüßen zu können.

Die BSV Möllen Jugend freut sich auf euch !

Die zum Zeitpunkt der Veranstaltung geltenden Corona-Regeln sind zu beachten.

Corona Virus

Verhaltensregeln auf dem Vereinsgelände (Corona Update vom 13.01.2022)

  1. Die Teilnahme (auch Zuschauer) und der Besuch an und von Freizeitaktivitäten sowie die Ausübung von Schießsport (Wettkampf, Training oder andere Schießveranstaltungen) ist auf immunisierte (geimpfte oder genesene) Personen beschränkt. Zusätzlich ist für diesen Personenkreis ein negativer Testnachweis erforderlich (nicht älter als 24h).

    Es gilt die 2G+-Regel.

    Personen mit Boosterimpfung sind von der Testpflicht ausgenommen.
  2. Der Immunisierungsnachweis sowie das erforderliche negative Testergebnis sind beim Zutritt zu den Räumen des BSV Möllen, von den für diese Einrichtung und Angebote verantwortlichen Personen oder ihren Beauftragten, zu kontrollieren.
    Bei der Inanspruchnahme oder Ausübung der, durch den BSV Möllen, angebotenen Aktivitäten ist der jeweilige Immunisierungs- und Testnachweis einschl. amtliches Ausweispapier mitzuführen und den jeweils für die Kontrolle verantwortlichen Personen vorzuzeigen. Personen, die der erforderlichen Nachweispflicht nicht nachkommen sind von der Nutzung oder Ausübung der genannten Angebote, Einrichtungen, Veranstaltungen und Tätigkeiten auszuschließen.
    Bei Schülerinnen und Schülern ab 16 Jahren wird der erforderliche Testnachweis durch eine Bescheinigung der Schule ersetzt.
    Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren gelten aufgrund ihres Alters als Schülerinnen und Schüler und benötigen weder einen Testnachweis noch eine Schulbescheinigung.    
  3. Grundsätzlich ist das Tragen eines Mund- und Nasenschutzes (FFP2- oder OP-Maske) beim Betreten des Vereinsgebäudes erforderlich. Der Mund- und Nasenschutz kann bei der „Ausübung des Schießtrainings auf dem Schießstand“ bzw. am „Sitzplatz“ abgenommen werden.
  4. Die genutzten Sport- und Trainingseinrichtungen sind nach der Nutzung durch die Schützin / den Schützen zu desinfizieren.
  5. Alle anwesenden Personen müssen ihren Aufenthalt in den Vereinsgebäuden, in eine Anwesenheitsliste, die mindestens vier Wochen aufbewahrt wird, zwecks „einfacher Rückverfolgbarkeit“ dokumentieren.

Möllen, den 13.01.2022 / Der Vorstand

Corona Virus

Verhaltensregeln auf dem Vereinsgelände

  1. Die Teilnahme (auch Zuschauer) und der Besuch an und von Freizeitaktivitäten sowie die Ausübung von Schießsport (Wettkampf, Training oder andere Schießveranstaltungen) ist auf immunisierte (geimpfte oder genesene) Personen beschränkt. Zusätzlich ist für diesen Personenkreis ein Testnachweis erforderlich (nicht älter als 24h). Es gilt die 2G+-Regel.
  2. Der Immunisierungsnachweis sowie das erforderliche negative Testergebnis sind beim Zutritt zu den Räumen des BSV Möllen, von den für diese Einrichtung und Angebote verantwortlichen Personen oder ihren Beauftragten, zu kontrollieren.
    Bei der Inanspruchnahme oder Ausübung der, durch den BSV Möllen, angebotenen Aktivitäten ist der jeweilige Immunisierungs- und Testnachweis einschl. amtliches Ausweispapier mitzuführen und den jeweils für die Kontrolle verantwortlichen Personen vorzuzeigen. Personen, die der erforderlichen Nachweispflicht nicht nachkommen sind von der Nutzung oder Ausübung der genannten Angebote, Einrichtungen, Veranstaltungen und Tätigkeiten auszuschließen.
    Bei Schülerinnen und Schülern ab 16 Jahren wird der erforderliche Testnachweis durch eine Bescheinigung der Schule ersetzt. Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren gelten aufgrund ihres Alters als Schülerinnen und Schüler und benötigen weder einen Testnachweis noch eine Schulbescheinigung.
  3. Grundsätzlich ist das Tragen eines Mund- und Nasenschutzes (FFP2- oder OP-Maske) beim Betreten des Vereinsgebäudes erforderlich. Der Mund- und Nasenschutz kann bei der „Ausübung des Schießtrainings auf dem Schießstand“ bzw. am „Sitzplatz“ abgenommen werden.
  4. Die genutzten Sport- und Trainingseinrichtungen sind nach der Nutzung durch die Schützin / den Schützen zu desinfizieren.
  5. Alle anwesenden Personen müssen ihren Aufenthalt in den Vereinsgebäuden, in eine Anwesenheitsliste, die mindestens vier Wochen aufbewahrt wird, zwecks „einfacher Rückverfolgbarkeit“ dokumentieren.

Möllen, den 04.01.2022 / Der Vorstand

Mitgeltende Regeln:
Aktuelle Regeln der Corona-Schutzverordnung des Landes NRW / aktualisierte Fassung vom 30.12.2021

Absage Egon Kapp Pokal

Der Egon Kapp Pokal wird auch in diesem Jahr aus bekannten Gründen -Corona- nicht stattfinden.

Die Lage hat sich in den letzten Tagen verschlechtert, so dass wir ein Zusammentreffen wie wir es an diesem Wettkampf pflegen, nicht verantworten können.

Bleibt gesund.

Ralf Kindermann
Schießsportleiter

Corona Virus

Verhaltensregeln auf dem Vereinsgelände

  1. Die Teilnahme (auch Zuschauer) und der Besuch an und von Freizeitaktivitäten sowie die Ausübung von Schießsport (Wettkampf, Training oder andere Schießveranstaltungen) ist auf immunisierte (geimpfte oder genesene) Personen beschränkt. Es gilt die 2G-Regel.
  2. Die Nachweise der Immunisierung sind beim Zutritt zu den Räumen des BSV Möllen, von den für diese Einrichtung und Angebote verantwortlichen Personen oder ihren Beauftragten, zu kontrollieren.

    Bei der Inanspruchnahme oder Ausübung der, durch den BSV Möllen, angebotenen Aktivitäten ist der jeweilige Immunisierungs- oder Testnachweis und ein amtliches Ausweispapier mitzuführen und den jeweils für die Kontrolle verantwortlichen Personen vorzuzeigen. Personen, die den erforderlichen Nachweis und bei Überprüfungen den Identitätsnachweis nicht vorzeigen, sind von der Nutzung oder Ausübung der genannten Angebote, Einrichtungen, Veranstaltungen und Tätigkeiten auszuschließen.

    Bei Schülerinnen und Schülern ab 16 Jahren wird der erforderliche Testnachweis durch eine Bescheinigung der Schule ersetzt.
    Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren gelten aufgrund ihres Alters als Schülerinnen und Schüler und benötigen weder einen Testnachweis noch eine Schulbescheinigung.    
  3. Grundsätzlich ist das Tragen eines Mund- und Nasenschutzes (FFP2- oder OP-Maske) beim Betreten des Vereinsgebäudes erforderlich. Der Mund- und Nasenschutz kann bei der „Ausübung des Schießtrainings auf dem Schießstand“ bzw. am „Sitzplatz“ abgenommen werden.
  4. Die genutzten Sport- und Trainingseinrichtungen sind nach der Nutzung durch die Schützin / den Schützen zu desinfizieren.
  5. Alle anwesenden Personen müssen ihren Aufenthalt in den Vereinsgebäuden, in eine Anwesenheitsliste, die mindestens vier Wochen aufbewahrt wird, zwecks „einfacher Rückverfolgbarkeit“ dokumentieren.

Der Vorstand
Möllen, den 24.11.2021

Mitgeltende Regeln:
Aktuelle Regeln der Corona-Schutzverordnung des Landes NRW / aktualisierte Fassung vom 24.11.2021

Volkstrauertag | Einladung an alle Mitbürger des Stadtteils Möllen

Anlässlich des Volkstrauertages am 14. November 2021 findet eine Gedenkfeier zu Ehren aller Gefallenen und Verstorbenen beider Weitkriege statt.

Die Vereine und Bürger treffen sich am Vorplatz der Apotheke um 9:45 Uhr.

Anschließend gehen alle Teilnehmer zum Ehrenmal an der Dinslakener Straße , wo sich das Programm wie folgt fortsetzt ( Ankunft ca: 10.00 Uhr )

Begrüßung: 1. Vorsitz. Wilh. Schepers

Gäste: Bürgermeister Dirk Haarmann, Pfarrer H. Möller (Kath. Kirche)

Kranzniederlegung : Gartenbauverein Bergmannslust

Unter den Klängen : “ Ich hat einen Kameraden „gespielt durch das Tambourkorps Möllen.

Die Ehrenwache der freiwilligen Feuerwehr Möllen steht mit brennender Fackel zur Seite. Zu diesen Feierlichkeiten sind alle Mitglieder aller Vereine und Bürger herzlich eingeladen.

Der Denkmalsausschuß Möllen

Wilhelm Schepers / K.-H. Schmitz