1. Grundlagen zum Jugendschutz beim BSV Möllen 1864 e.V.
Kinder und Jugendliche haben Anspruch darauf beschützt und gewaltfrei aufzuwachsen.
Wir, der BSV Möllen 1864 e.V. wollen ihnen ein Umfeld bieten, in dem grundsätzlich auf seelische, geistige sowie körperliche Unversehrtheit geachtet wird. Missbrauch wird nicht geduldet und gegebenenfalls zur Anzeige gebracht.
Unsere Handlungsbasis ist das aktuelle „Präventions- und Interventionskonzept zum Schutz vor interpersoneller und sexualisierter Gewalt im Sport“ des Kreissportbundes Wesel e. V.
Seit 2011 haben sich Vereinsvertreter des BSV Möllen 1864 e. V. durch das Jugendamt der Stadt Voerde zu diesem Thema ausbilden lassen. Im Januar 2015 erhielten wir folglich für die Präventionsarbeit das Gütesiegel „Zertifizierter Kinderschutz“. Gleichzeitig schlossen wir eine Vereinbarung mit der Stadt Voerde ab und halten uns selbstverständlich hieran :
- Einschlägig vorbestrafte Personen werden von den Tätigkeiten mit und um unsere Kinder und Jugendlichen durch die Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses mit entsprechendem Eintrag ausgeschlossen.
- Vertrauenspersonen lassen wir regelmäßig durch die Teilnahme am „Runden Tisch Kinderschutz für Voerder Vereine und Verbände“ schulen.
- Weiterhin werden wir bei der Entwicklung des Präventionskonzeptes der Stadt Voerde tätig sein.
- Dieses Gütesiegel wurde im März 2021 durch ein neues, farblich geändertes, abgelöst, damit augenscheinlich erkennbar ist, welcher Verein / Verband aktuell zertifiziert ist. Durch die Teilnahme an der Rezertifizierungs – Veranstaltung und den regelmäßigen Fortbildungen halten wir unseren Verein also auf dem neuesten Stand.
- Die aktuellen „ Kinderschutzbeauftragten“ des BSV Möllen 1864 e.V.
- Axel Völkering
- Kerstin Spelleken
- Elke Spelleken
sind jederzeit ansprechbar, aufmerksam und können Kontakte zu Fachleuten herstellen.
2. Risiko – Analyse und – Vermeidung durch den BSV Möllen
Die Risiko – Analyse und – Vermeidung ist eine Grundbedingung für ein nachhaltig wirksames Schutzkonzept und dient dem Schutz der Kinder, Jugendlichen und erwachsenen Mitglieder. Jedes Mitglied hat durch sein eigenes Verhalten die Aufgabe
den Kindern und Jugendlichen möglichst ein gewaltfreies und geschütztes Vereinsleben zu bieten.
Das Jugendschutzgesetz mit seinen Richtlinien und das „Präventions- und
Interventionskonzept zum Schutz vor interpersoneller und sexualisierter Gewalt im Sport“ sind die Grundlage unseres Umgangs mit allen minderjährigen und schutzbefohlenen Mitgliedern.
Wichtig ist besonders die unseren vereinseigenen Gegebenheiten angepasste Risiko – Vermeidung.
Im Speziellen bedeutet die Risiko-Minimierung für den BSV Möllen,
- dass Einzeltrainings nur mit Kontrollmöglichkeiten stattfinden. Das heißt, es ist möglichst noch eine weitere Person anwesend. Ist das nicht machbar, bleiben zumindest alle Türen einschließlich Eingangstüre unverschlossen.
- Körperliche Kontakte, wie z. B. bei notwendigen Hilfestellungen oder zum Trösten müssen von den Kindern und Jugendlichen erwünscht sein und dürfen das sinnvolle pädagogische Maß nicht überschreiten.
- Bei Übernachtungen, wie z. B. bei der Begleitung zu Wettkämpfen teilen sich Trainer / in und Kind oder Jugendlicher kein Zimmer.
- Trainingspersonen teilen mit den Schützlingen keine Geheimnisse und können alle Absprachen offen darlegen.
- Das Verhältnis zwischen den Erwachsenen und Kindern / Jugendlichen gestaltet sich offen, partnerschaftlich und vertrauensvoll, teils mit dem gemeinsamen Training aller Altersgruppen, um den Mädchen und Jungen die Möglichkeit zu bieten sich auch Vertrauenspersonen außerhalb des Jugendleitungsbereiches zu suchen.
- Jugendliche unter 16 Jahre erhalten bei uns keinen Alkohol. ( Ausnahme ab 14J. mit Begleitung und Erlaubnis eines Erziehungsberechtigten ). Bei Kinder Veranstaltungen, wie z.B. dem Jugendtraining oder dem Prinzenschießen wird generell kein Alkohol ausgeschenkt.
- Da es oft zu übermäßigem Handygebrauch während der Wartezeiten bei Wettkämpfen und Trainingszeiten kommt, bieten wir den Mädchen und Jungen alternative Möglichkeiten.
- An der Info -Tafel im Schützenheim sind die Namen und Kontaktdaten der Vertrauenspersonen und wichtiger öffentlicher Ansprechpartner veröffentlicht.
- Je eine Fassung des Schutzkonzeptes des KSB Wesel e. V. sowie das aktuelle Handout „ Kinderschutz für Voerder Vereine und Verbände“ incl.
Jugendschutzgesetz liegen im Vereinsheim aus.
- Jedes Mitglied unseres Vereins, das in die Jugendarbeit, den Jugendschutz und im geschäftsführenden Vorstand eingebunden ist, muss ein Erweitertes Führungszeugnis incl. Datenschutzerklärung vorlegen. In Ausnahmefällen kann bis zur Vorlage des Führungszeugnisses eine Persönliche Verpflichtungserklärung unterschrieben werden.
- Außerdem versichern diese Personen durch unterzeichnen eines Ehrenkodex, der Selbstverpflichtungserklärung und der Schutzvereinbarung sich an die vorgegebenen Maßstäbe zu halten.
- Personen, die nicht zu diesem Kreis gehören, aber kurzfristig Schutzbefohlene des Vereins betreuen, fahren oder anderweitig begleiten unterzeichnen eine Ehrenerklärung.
- Wird von einer der Vereinbarungen, aus wohl überlegten Gründen abgewichen, ist dies mit einer weiteren Trainingsperson oder einer Person aus dem geschäftsführenden Vorstand abzusprechen. Erforderlich ist eine Einvernehmlichkeit beider über das sinnvolle und nötige Abweichen der vereinbarten Verhaltensanweisungen.
3. Weiterleitung der Informationen
Über die Verhaltensweisen und Maßnahmen zum Thema Kinder – und Jugendschutz im BSV Möllen 1864 e. V. wurden
die Mitglieder der Jugendversammlung am 05.03.2025 und die Mitglieder der Jahreshauptversammlung am 16.03.2025 informiert.
Alle Versammlungsteilnehmer haben die Bemühungen des Vereins zur Kenntnis genommen.
Außerdem wird die Information über die Homepage des BSV Möllen verbreitet.
16.03.2025